Die koloniale Erschliessung des Gebiets zwischen Triesting und Piesting hat urkundlich bereits am 29.05.1020 begonnen, als der Deutsche König Heinrich in Allstedt dem Kloster Tegernsee fünf Königshufen zwischen den Flüssen Piesting und Triesting mit freiem Verfügungsrecht zum Nutzen des Klosters schenkte.
Am 10.06.1035 hat das Gebiet zwischen Triesting und Piesting eine weitere Erschliessung erfahren, als Konrad II. (Dt. König u. Kaiser) in Bamberg dem babenbergischen Markgrafen Adalbert mit freier Platzwahl 50 Königshufen zwischen den Flüssen Triesting und Piesting schenkte, unter anderem in Bobsowa.12
Nachdem bis heute nicht bekannt ist, wo Bobsowa lag oder welche heutige Siedlung damit gemeint sein könnte, so wäre die Lokalisierung doch von Interesse, um zu erfahren, ob diese Ostkolonisation von der Triesting zur Piesting am Mittellauf oder am Unterlauf der Piesting stattgefunden hatte. Die ältere Lokalisierung und Gleichsetzung von Bobsowa mit Wopfing wird von Lehre und herrschender Meinung zwischenzeitlich kritisch betrachtet. Für die Lokalisierung und Gleichsetzung mit Sollenau fehlt jegliche Erklärung, insbesondere auch, wie und warum aus Bobsowa sprachlich Salchenowe (Sollenau) hätte werden sollen. Die überzeugendste Lokalisierung und Gleichsetzung mit Veitsau aufgrund plausibler Sprachentwicklung erfreut sich heute überwiegender Beliebtheit.
Am Oberlauf der Piesting kam es vermutlich zu einer autogenen Herrschaftsentstehung durch die bayerischen Grafen von Falkenstein3, die nördlich der Piesting den Oberlauf mit Wopfing, Mühlthal, Hetzenthal, Nord- Wöllersdorf und Hernstein, somit den Hernsteiner Wald und den Aufstieg „Zum Hart“ als Grafen von Hernstein kontrollierten.
Unerheblich der Lokalisierung von Bobsowa dürfte sich diese frühe Schenkung auf das Austrittsgebiet von Triesting und Piesting in die Ebene beziehen, dh anschließend an den Waldrand (Grafschaft Hernstein), den strategischen vorrömischen und römischen Gebirgsrandweg (Salzweg) und die Einfallstraßen in die Täler kontrollierend bzw. übersehend.45
Nachdem in einer weiteren Königsschenkung 10 Jahre später am 07.03.1045 die Ostkolonisation durch die Schenkung von 150 Hufen (= 50 Königshufen) mit freier Platzwahl unter anderem zwischen Kalter Fischa und Leitha erfolgt ist6, wird jedenfalls zwischenzeitlich auch die Kolonisation zwischen Triesting und Unterlauf der Piesting bzw. Kalter Fischa hin erfolgt sein.
Dipl. Ing. Mitterer legt in seiner Studie über das Wesen der Königshufe in der mittelalterlichen Landnahme mathematisch und geometrisch fundiert vor, daß östlich/nordöstlich von Sollenau, bereits mit Schönau beginnend das Gebiet zwischen Triesting und Piesting mit regelrechten Kolonisationsdörfern, gleichartiger
1 Kupfer, Erwin: Frühe Königsschenkungen im babenbergischen Osten und ihre siedlungsgeschichtliche Bedeutung, in Verein für Landeskunde von Niederösterreich (Hrsg.): Unsere Heimat, Jahrgang 66/1195, S. 69 u. S. 71 f. 2 Hanauska, Fritz: Neue Gedanken zur Königsschenkung vom Jahre 1035 „in villa Bobsowa“, in Verein für Landeskunde von Niederösterreich (Hrsg.): Unsere Heimat, Jahrgang 52/1981, S. 274 ff.
3 Kupfer, Erwin: Frühe Königsschenkungen im babenbergischen Osten und ihre siedlungsgeschichtliche Bedeutung, in Verein für Landeskunde von Niederösterreich (Hrsg.): Unsere Heimat, Jahrgang 66/1195, S. 78, bezugnehmend auf: Weltin, Max: Die Gedichte des sogenannten „Seifried Helbling“ als Quelle für die Ständebildung in Österreich, in: Jahrbuch für Landeskunde NÖ, NF 50-51, 1984/85, S. 389
4 Kupfer, Erwin: Frühe Königsschenkungen im babenbergischen Osten und ihre siedlungsgeschichtliche Bedeutung, in Verein für Landeskunde von Niederösterreich (Hrsg.): Unsere Heimat, Jahrgang 66/1195, S. 69 u. S. 71 f.
5 Hanauska, Fritz: Neue Gedanken zur Königsschenkung vom Jahre 1035 „in villa Bobsowa“, in Verein für Landeskunde von Niederösterreich (Hrsg.): Unsere Heimat, Jahrgang 52/1981, S. 274 ff. 6 Kupfer, Erwin: Frühe Königsschenkungen im babenbergischen Osten und ihre siedlungsgeschichtliche Bedeutung, in Verein für Landeskunde von Niederösterreich (Hrsg.): Unsere Heimat, Jahrgang 66/1195, S. 73 f.
Gemarkung und Fluranlage versehen wurde und sich dies auch in der Neumark (dh zwischen Kalter Fischa und Leitha) so fortsetzte.7 8
Das Gebiet, auf welches sich die Schenkung von 1035 beziehen dürfte, zeigt hingegen keinerlei Regelmässigkeiten in Gemarkung und Anlage. Es ist das vermutete Gebiet von Dornau, Enzesfeld, Hölles, Leobersdorf, Lindabrunn, Matzendorf, Sollenau und Steinabrückl, wobei nur Matzendorf eine auffällige Regelmässigkeit in Gemarkung und Fluranlage aufweist und dabei den Dörfern am Unterlauf ähnelt.
Jedenfalls kann davon ausgegangen werden, daß, ähnlich wie im Falle von Wien-Umgebung und Mödling (100 – 150 Jahre Verzögerung zwischen Siedlungsanfang und Ersterwähnung)9manche Siedlungsanfänge schon lange vor der Ersterwähnung anzunehmen sein könnten. Stellt man auf das Jahr der Königsschenkung von 1035 ab, so kann daraus für das Gebiet zwischen Triesting und Piesting die nachfolgend angeführte Tabelle generiert werden:
Tab. 1: Verzögerung zwischen möglichem Siedlungsanfang (Unterstellung: 1035) und Ersterwähnung von Dörfern zwischen Triesting und Piesting
Beim Studium von Tab. 1 erscheint fraglich, ob nicht vielleicht auch die Ausführungen von Herrn Dipl. Ing. Josef Mitterer in seinem Werk „Das Wesen der Königshufe in der mittelalterlichen Landnahme, 2012“ in Betracht zu ziehen sind, die Landschenkung des Jahre 1035 auf das Gebiet des Piesting-Unterlaufes zu beziehen, da das ∆ zwischen Königsschenkung und Ersterwähnung dieser Dörfer statistisch auffälliger (geringer) ist. Denkbar wäre, daß das Vorfeld von Baden in Richtung des historischen Leithaübergangs der Römerstraße gemeint sein könnte (mit Tattendorf, Ober-Waltersdorf, Ebreichsdorf), womit über Unter-Waltersdorf und Weigelsdorf Anschluß an den Leitha-Übergang zwischen Deutsch Brodersdorf und Ungarisch (Leitha-) Brodersdorf hergestellt werden konnte.
7 Mitterer, Dipl. Ing. Josef: Das Wesen der Königshufe in der mittelalterlichen Landnahme, 2012, S. 12-38. 8 Anm. d. Verf.: Demzufolge wäre die Schönauer Westgrenze (zu Dornau u. Sollenau) rund 200 Meter parallel (östlich) des späteren Wiener Neustädter Kanals in gerader Linie von Triesting zu Piesting verlaufen. 9 Kupfer, Erwin: Die Siedlungsnamen im Bereich der Stadt Wien sowie der politischen Bezirke Wien-Umgebung und Mödling und ihre siedlungsgeschichtliche Relevanz, in Verein für Landeskunde von Niederösterreich (Hrsg.): Unsere Heimat, Jahrgang 66/1995, S. 273.
Die Bedeutung dieses Gebiets kann durch eine der frühesten landesfürstlichen Verpfändungen überhaupt untermauert werden: Noch vor der ersten großen Welle der landesfürstlichen Verpfändungen im 14. Jahrhundert und unbeachtet von der jüngeren einschlägigen Literatur10, waren mit Nennung vom 01.09.1304 bereits der Markt Unter-Waltersdorf und Deutsch Brodersdorf (gemeinsam mit dem ebenso per 01.09.1304 bereits als Markt genannten Sollenau) für 1.000 Pfund Silber an Konrad von Pottendorf verpfändet. Pfandgeber war Rudolf von Habsburg.11 Die Verpfändung musste demzufolge bereits zwischen 1278-1291 erfolgt sein.
2 Die Piesting als Grenze
Mit unbekanntem Datum erfolgte eine Grenzziehung, in welcher von der tradierten Grenze zwischen Österreich und Karantanien bzw. der Steiermark (Hartberg, heute genannt Wechsel und Semmering) abgegangen worden ist und die Piesting als neue Grenze herangezogen worden war. Das Gebiet zwischen Hartberg, heute genannt Wechsel und Semmering einerseits und der Piesting wurde in älteren Darstellungen als „Grafschaft Pitten“ oder „Mark Pitten“ dargestellt. Diese veraltete Darstellung wurde jüngst relativiert, wonach das steirische Gebiet jenseits des Hartbergs und des Semmerings für den künftigen Gebrauch bspw. als „Pittener Gebiet“ zu bezeichnen sein wird. Jedenfalls hatte diese neue Grenzziehung massive Auswirkungen, auch für den kirchlichen Gebrauch, da nunmehr sich auch die Grenze des Erzbistums Salzburg von der Steiermark an die Piesting verlegte und hier nunmehr die Grenzen des Bistums Passau auch endeten.
Zur Annäherung an das unbekannte Datum kann angeführt werden, dass im Jahre 1042 die Ungarn durch Gottfried von Wels-Lambach eine militärische Niederlage erlitten, wovon man ausging, dass diese Schlacht bei Pitten stattfand, jüngere Anregungen dagegen eher für Pettau (slowen. Ptuj) sprechen. Ob dies ursächlich für die Grenzverschiebung verantwortlich zeichnete, mag dahingestellt bleiben.
Karl Lechner gibt dazu an: „… im 9. Jahrhundert gehört das Gebiet von Pitten und Wiener Neustadt nicht zu Karantanien. … Erst gegen Ende des 10. und der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts wurde die Grenze Karantaniens bzw. der Karantanischen Mark zur Piesting vorgeschoben. … Erst mit der Verschiebung der Grenze zwischen der Ostmark und der Karantanischen Mark (Ende des 10. und erste Hälfte des 11. Jahrhunderts) ging Hand in Hand auch die Änderung in der diözesanen Zugehörigkeit.“
1158 fiel der letzte Graf (Ekbert III. von Pitten-Formbach) in einem Feldzug gegen Mailand. Das Landbuch von Österreich und der Steiermark berichtet, dass nach dem Ableben des letzten Grafen von Pitten (Ekbert III. von Pitten-Formbach) die Besitzungen des Grafen in den nachfolgend angeführten Grenzen an den steirischen Markgrafen Ottokar fielen:
„Der grave Ekepreht von Puten fuor mit dem alten chaeiser Friderich gegen Maeylan, da wart er erslagen, do zoch sich der marchgrave Otacker zu allem dem daz der grave Eckepreht het von dem Semernick unt von dem Hartperch, als vliezzendiu unt rinnundiu wazzer vliezzent untz hintz Pyestnick unt von danne her ze Willenprucke, die purge unt dienstman di da enzwischen sint, die stent minem herren inwert als ander sine dienstman.“
Urk. 1: Auszug aus Jansen Enikel, Landbuch von Österreich und Steiermark
Die Begrenzung des steirischen Gebiets nördlich von Semmering und Hartberg (heute genannt Wechsel) wurde damit mit Semmering und Hartberg, sowie im Norden mit der Piesting (Fluss!) nach Willenprucke gegeben. Hier gilt, dass nach der Nennung der Piesting die Nennung von Willenprucke als äußerstem Eckpfeiler erfolgte und dieser Standort östlich zu suchen wäre, ansonsten das zu bezeichnende Gebiet unbestimmt geblieben wäre.
10 Lackner, Christian: Die landesfürstlichen Pfandschaften in Österreich unter der Enns im 13. und 14. Jahrhundert, in Rosner, Willibald (Hrsg.): Österreich im Mittelalter, Bausteine zu einer revidierten Gesamtdarstellung, Studien und Forschungen aus dem niederösterreichischen Institut für Landeskunde, Band 26, 1999
11 Weltin, Maximilian: Urkunde und Geschichte, Niederösterreichs Landesgeschichte im Spiegel der Urkunden seines Landesarchivs 1109- 1314, 2004
Das Bild einer harten Grenze, welche der Fluss Piesting geformt hatte wurde durch die Zusammenlegung der Herrschaften Hernstein (nördlich der Piesting) und Starhemberg (südlich der Piesting) Anfang des 16. Jahrhunderts bis zu einer von den Ursprüngen losgelösten Teilung 1726 verzerrt, kann ua. aber durch mehrere Quellen belegt werden:
1. Banntaiding Gutenstein, in welchem die Grenzen des Landgerichts beschrieben wurden und in welcher angegeben wurde, dass die Nordgrenze von der Einmündung des Waidmannsbaches bei der Schweinwart in die Piesting an die „Untere Oed“ ging und von da wieder flussaufwärts zur Katzenfurt, wo die Flussgrenze der Piesting ihren Anfang nimmt.
2. Bannbuch Piesting, in welchem das Südufer der Piesting, als Grenze des Landgerichts beschrieben wird. 3. In Ober-Piesting ist bis zur Erstellung des Katasters (1820) noch eine Trennung in Ober-Piesting (südlich der Piesting, Bauparzellen 1-19, Grundstücke 1-168) und Mühlthal bzw. Hetzenthal (nördlich der Piesting, Bauparzellen 20-28, Grundstücke ab 169) erkennbar. 4. Gemeindegrenzen Pernitz, Muggendorf, Feichtenbach, Wopfing, Steinabrückl, Matzendorf und Sollenau: Diese Gemeinden enden heute noch bzw. haben im Falle von Steinabrückl und Sollenau bis in das 19. Jahrhundert an der Piesting geendet. Lediglich in Wopfing springt die „Schweinwart“ (Schweingartriegel) bei der Mündung des Waidmannsbaches als Exzentrik südlich über die Piesting. 5. Pfarr-Grenzen: In Nord-Wöllersdorf war die Pfarr-Zugehörigkeit bis zur Josephinischen Reform im 18. Jahrhundert dergestalt geregelt, dass im Nordteil die Kirche Sankt Georg stand, welche als Filiale zur nördlich von Hernstein gelegenen Pfarre Grillenberg (altes Bistum Passau) gehörte. Süd-Wöllersdorf mit der jüngst abgebrochenen Erhard-Kapelle (Hauptstraße 3) war hingegen in die Pfarre Fischau (Erzbistum Salzburg) eingepfarrt. In Steinabrückl war die Pfarrzugehörigkeit bis zur Josephinischen Reform im 18. Jahrhundert dergestalt geregelt, dass die Bewohner nördlich der Piesting zur Melkischen Pfarre Leobersdorf (altes Bistum Passau) gehörten und die wenigen Häuser südlich davon zur Pfarre Fischau (Erzbistum Salzburg).
Zum Pittener Gebiet gehörten somit südlich der Piesting Waldegg, Peisching, Dreistetten, Ober-Piesting, Piesting, sowie Süd-Wöllersdorf. Auf österreichischer Seite lagen demzufolge Pernitz, Muggendorf (mit Grabenweg), Feichtenbach, Wopfing und Mühlthal, Hetzenthal, Nord-Wöllersdorf, Steinabrückl und das mittelalterliche Wildenbruck.
Somit gilt es, das mittelalterliche Willenbrucke aufzufinden.
3 Der Codex Falkensteinensis
Graf Siboto IV. von Hernstein, aus dem Geschlecht der bayerischen Grafen von Falkenstein, zweifellos ein weiser Mann, ließ vor seiner Teilnahme an einem Feldzug eine Übersicht seines Vermögens für seine Nachkommen anfertigen und überlieferte uns damit das einzig erhaltene Traditionsbuch einer weltlichen Herrschaft dieser frühen Zeit; den Falkensteiner Codex aus dem Jahre 1166.
Dieser Codex überliefert uns ua., daß der Graf von Hernstein über umfangreichen Weingartenbesitz zwischen Waldegg über Mühlthal und Hetzenthal bis W I L L E N B R U C H E verfügte; nämlich zwischen Waldegg und Mühltal über 13 Weingärten, im Hetzenthal 5 Weingärten, sowie zwischen Hetzenthal und W I L L E N B R U C H E über 48 Weingärten („quadraginta octo“) (!).
Abb. 1: Codex Falkensteinensis (1166), Auszug
Nachdem diese Aufzählung in West-Ost-Ausrichtung entlang der Piesting verläuft, erscheint es folgerichtig und wahrscheinlich, daß auch W I L L E N B R U C H E östlich von Hetzenthal entlang dieses Flusses zu suchen sein wird, zumal sich die Weingärten lt. Franziszeischem Kataster bis ins 19. Jahrhundert südlich des Hernsteiner Waldes entlang der Piesting zogen. Zudem steht durch die genannte Anzahl von 48 Weingärten zwischen Hetzenthal und Willenbruche zu vermuten, daß es sich hier um eine weitere Entfernung als um jene zwischen Waldegg und Mühlthal handeln könnte.
Jedenfalls ist dieses Traditionsbuch eine der ersten frühen Nennungen für den Weinbau in unserem Gebiet, in diesem Fall, für den heute überwiegend aufgegebenen Weinbau südlich des Hernsteiner Waldes und ist mit 1166 noch vor der Erstnennung des Weinbaus am Sollenauer Berg (1220) zu datieren.
4 Die Urkunde und Nennung WIldenprugks aus dem Jahre 1444 12
Im Stiftsarchiv des Benediktinerstifts Melk hat sich eine Urkunde vom 23.06.1444 erhalten. Diese Urkunde, gegeben zu Leobersdorf, bekundete, daß Ulrich Huettenberger (= aus Hirtenberg) und seine Ehefrau Agnes ihr Erbe, nämlich 1 Wiese gelegen „ze Wildenprugk“ an die Kirche Sankt Katharina zu Lindabrunn, vertreten durch Kaplan Andre verkaufen. Bezeugt wurde dieser Verkauf durch den Pfleger der Herrschaft Enzesfeld (Walthesar der Ringelstainer), sowie vom Edlen Larencz Scwarz zu Leobersdorf.
Die Lage der Wiese zu Wildenprugk wird angegeben mit „unser wisen gelegen ze Wildenprugk ainhalb gelegen ze nagst Andreen pey der prugk von Salhennaw wisen und der ander tail stasst uncz auff die Piesting.“ Außerdem wurde in dieser Urkunde angegeben, daß sie zur Herrschaft Enzesfeld zugehörig ist und dem Reinprecht von Wallsee (Inhaber der Herrschaft Enzesfeld) mit jährlich 28 Pfennig dienstbar ist.
Abb. 2: Urkunde vom 23.06.1444, Auszug (Original: Stift Melk)
Im kurz darauf festgeschriebenen Enzesfelder Urbar 1466 scheint unter den Dienstbarkeiten diese Wiese insofern auf, als nun der Rechtsnachfolger, Kaplan Hans zu Lindabrunn einzig von einer Wiese 28 Pfennig leistet.13
Mit dieser Urkunde ist belegt, daß im Herrschaftsbereich bzw. Besitzbereich der Herrschaft Enzesfeld zwischen Steinabrückl und Sollenau an der Piesting, ebendort wo Willenbruche bzw. Willenprucke zu vermuten ist, ein Ort bzw. eine Flur Wildenprugk angelegt war.
Ausschlaggebend dafür, daß hier ein gewisser Edler Larencz Scwarz zu Leobersdorf beurkundete, dürfte die Tatsache sein, daß der Einfluß des Stifts Melk (seit der babenbergischen Schenkung der Ur-Pfarre Traiskirchen an Melk im Jahre 1113) bis an die Piesting reichte und dieses Gebiet ab dem 14. Jahrhundert durch die inzwischen verselbständigte und dem Stift Melk direkt unterstellte Pfarre Leobersdorf betreut wurde.
Auch in einer Urkunde vom 07.06.1439, in welcher der Getreidezehent vom Stift Melk durch den Pfleger der Herrschaft Enzesfeld für 10 Jahre in Bestand genommen wurde, zeichnete Larencz der Swarcz, wobei taxativ der Melker Getreidezehent von Leobersdorf, Lindabrunn, Enzesfeld, Hirtenberg, Matzendorf, Hölles und Steinabrückl gegen Zahlung einer Geldsumme in Bestand genommen wurde.14
12 Verkauf einer Wiese „ze Wildtenprugk“, 23.06.1444, Original im Stiftsarchiv Melk. 13 Schabes, Alois, in Mkt. Gem. Enzesfeld-Lindabrunn (Hrsg.): Enzesfeld-Lindabrunn, Von der ältesten Zeit bis zur Gegenwart, 1981, S. 54
14 Urkunde über den Melker Getreidezehent, 07.06.1439, Original im Stiftsarchiv Melk.
Die Wiese zu Wildenbruck bzw. die Flur Wildenbruck kann leicht eingegrenzt werden. Im Grundbuch der Herrschaft Enzesfeld 1701 ist die Flur im Grundbuch mit „Wiesen diesseits und jenseits von Wildenbruck“ noch ersichtlich, ebenso in der Maria-Theresianischen Fassion um 1750. Bei der Neuanlage des Grundbuchs 1760 dürfte die alte Bezeichnung abhandengekommen sein, da nur noch von Wiesen diesseits und jenseits der Piesting zu erfahren ist. Im Grundbuch 1706 (No. 3.111) ist diese Wiese mit 6 Tagwerk (rd. 3 Joch) neben der Enzesfelder Pfarrwiese angegeben, und in Verbindung mit den FK Operaten Wiener Neustadt kann diese auf das Wiener Neustädter Grundstück 48 (3 Joch 694 Quadratklafter), der Lindabrunner Kirche zugehörig, neben der Wiese der Pfarre Enzesfeld (Grdst. 47), beide heute in Felixdorf gelegen, eingeschränkt werden.
5 Josef von Zahn und seine Lokalisierung aus dem Jahre 1889
Im Jahre 1889 erschien die Geschichte von Hernstein in NÖ, Band II, Teil 2 mit den Ausführungen Josef von Zahn ́s über die Lage von Wildenbruck. Dieser ausgezeichnete und rührige Historiker hat bereits das Thema ausführlich behandelt und erschlossen, womit es hier als Finale wiedergegeben sein soll:
Im Jahre 1525 wurde in einem Urbar der Herrschaft Starhemberg angegeben, daß sich das Landgericht von Starhemberg bei der Kirche „St. Radigund auf der Wildtpruckh“ anhob. Zudem veröffentlichte Josef von Zahn einen Auszug aus dem Burgfriedensplan zwischen Starhemberg und Neustadt – ungefähr aus 1590 – auf dem die „Wiltpruckh“ neben der Kirche Sankt Radegund unterhalb von Steinabrückl an der Stelle des Übergangs der Strasse von Leobersdorf und Matzendorf über die Piesting verzeichnet ist und bemerkte, daß die Kirche nach dieser Zeichnung zufolge einen romanischen Baustil mit Apsis aufwies.15
Abb. 3: Auszug aus dem Burgfriedensplan zwischen Starhemberg und Neustadt (ungefähr 1590), mit Ausweis der „Wiltpruckh“ unterhalb von Steinabrückl 16 17
Microsoft Word – Beiträge zur Sollenauer Geschichte Teil 4
15 Zahn, von (Josef), Geschichte von Hernstein in NÖ, II/2, 1889, S. 159 f. 16 Zahn, von (Josef), Geschichte von Hernstein in NÖ, II/2, 1889, S. 160 17 Die dort befindliche Heidmühle wurde gem. Schabes, Alois, in Mkt. Gem. Enzesfeld-Lindabrunn (Hrsg.): Enzesfeld-Lindabrunn, Von der ältesten Zeit bis zur Gegenwart, 1981, S. 79 erst 1590 errichtet und befindet sich im Burgfriedensplan nicht verzeichnet. Damit waren die Niedermühle in Sollenau (Ersterwähnung 1396), sowie jene in Hadmarsdorf (Ersterwähnung 1258) und jene in Steinabrückl (Ersterwähnung 1438) die ältesten Mühlen in der Piesting-Ebene, bis es Anfang des 19. Jahrhunderts zur Gründung der Mühle im heutigen Felixdorf südlich der Piesting (nach den Besitzern in zeitlich aufsteigender Abfolge Frauendorfer-, Seiser- und Engel-Mühle genannt) gekommen ist.
6 Zusammenfassung
Damit scheiden Versuche aus, Willenbruche bzw. Willenprucke mit Willendorf, Zillingdorf (in Ungarn) oder sogar mit Sollenau in Übereinstimmung zu bringen, wobei Willendorf ja mangels Einklang mit der Grenzbeschreibung von Lehre und herrschender Meinung bereits zuvor abgelehnt worden war und sich dieser Ort bzw. diese Flur auf heutigem Matzendorfer Gemeindegebiet nördlich der Piesting auf jenem Grund befindet, der als „Sankt Radegund“ bekannt ist.
Die Kirche St. Radegund wurde im 18. und 19. Jahrhundert abgebrochen. Sie befand sich am Grund des heutigen Friedhofs in Matzendorf, gleich neben der Straße Baden-Wr. Neustadt (vom Eingang aus gesehen im rechten, hinteren Viertel), nördlich eines Quellwassers, welches hier entsprang und welches in nordöstlicher Richtung in die Piesting ablief. Der Graben dieses Quellwassers ging im Anfang des 20. Jahrhunderts erbauten Hochwassergraben der Piesting auf.
Jedenfalls kann einer weiteren Sage, nämlich daß die Kirche nach den Türkenkriegen (1529, 1532) erbaut worden sei, eine Abfuhr erteilt werden, insofern als bereits im Enzesfelder Urbar aus 1466 eine „Wiesn pey san Radigund“ genannt ist.18
Ähnlich wie im Fall von Blumau (Ersterwähnung 10.10.1366)19 stellt sich auch im Falle von Wildenbruck (Ersterwähnung im Codex Falkensteinensis, 1166) die Frage, ob es sich hier um eine bloße Flur gehandelt haben könnte oder doch um ein abgekommenes Dorf. Die Präsenz einer vermutlich romanischen Kirche spricht im Falle von Wildenbruck doch eher für letztere Variante.
Sollte es sich bei Wildenbruck um ein abgekommenes Dorf handeln, so wäre die Lage dieses Dorfes aus zweierlei Gesichtspunkten jedenfalls nördlich der Piesting anzusetzen. Einerseits spricht die Dorfanlageform dieser Zeit dafür, daß die Kirche, welche am Grund des heutigen Matzendorfer Friedhofes stand, am Ort(sende) eines Dorfes angelegt worden wäre (bspw. wie im Falle von Sollenau und Traiskirchen am nördlichen Ort), andererseits lässt die Bodenbeschaffenheit am rechten Piestingufer flußabwärts bis zur Sollenauer Brücke – auf dem kargen Gebiet der Heide (heutiges Gebiet der Heideansiedlung und Felixdorf) – keine Besiedelung nach damaligen Gesichtspunkten zu.
Jedenfalls bleibt anzumerken, dass, wenn es sich dabei nicht um eine bloße Flur, sondern um ein Dorf gehandelt hätte, dieses vermutlich in der spätmittelalterlichen Agrarkriegs verfallen wäre, da das Urbar der Herrschaft Enzesfeld 1466 keinen Hinweis auf ein aufrechtes Dorf gibt.
Es soll auch aufgezeigt werden, dass anhand der Grundbücher der Herrschaft Enzesfeld 1701 und 1760 sowie der Maria-Theresianischen Fassion 1751 im Bereich von Willenbruche/Willenprucke bzw. Wildenbruck der 1166 genannte Weinbau stattfand, ansonsten der Flurname „Saetzen“ (= Weingärten) bei Wildenbruck nicht entstanden wäre, auch wenn diese „Saetzen“ zwischenzeitlich zu Ackern umgerissen worden waren. Diese Flur trug gemäß Grundbuch 1701, 1760 und Maria-Theresianischer Fassion die Bezeichnung „Oberer Forst“, während die Bezeichnung „Saetzen“ grundbücherlich unbekannt ist. Die in West-Ost-Richtung gezogenen Grundstücke waren dabei in alte Weingärten westlich sowie einen östlichen Hausacker (offensichtlich umgerissene Weingärten) mit jeweils demselben Besitzer eingeteilt.
Jedenfalls kann aus den oa. Ausführungen gezeigt werden, daß der Piesting bis zur Sollenauer Brücke durch die Lokalisierung von Wildenbruck an der Piesting noch größere Bedeutung als Grenze zwischen Österreich und Steiermark zukommt.
18 Hanauska, Fritz: Heimatbuch der Marktgemeinde Hirtenberg, 1980, S. 165
19 Scheibenreif, Mag. Jürgen: Beiträge zur Sollenauer Geschichte, Teil 2, sowie Urkunde vom 10.10.1366, NÖ Landesarchiv, Urkundensammlung des Ständischen Archivs, StA Urk 0693