Sollenauer Hausgeschichten
Kommentar zur „Gränz-Beschreibung“ Sollenaus 1819
Mag. Jürgen Scheibenreif, 2019
Anläßlich der 200-jährigen Wiederkehr der Sollenauer Grenzbeschreibung vom April 1819 soll ein Überblick über die Grenze der Marktgemeinde Sollenau gegenüber den umliegenden Nachbargemeinden verfasst werden. Dieses Grenzbeschreibungsprotokoll wurde in Übereinstimmung mit den benachbarten Dörfern mittels Begehung entworfen und einhellig am 28. April 1819 gezeichnet. Für die Marktgemeinde Sollenau zeichneten der Marktrichter Friedrich Seiser (Wirt am herrschaftlichen Schildwirtshaus „Schwarzer Adler“), sowie als Geschworene Franz Radler und Andreas Nöbel.

Dabei dürften sich die Begehung und das Grenzbeschreibungsprotokoll 1819 auf eine ältere Begehung und auf ein Grenzbeschreibungsprotokoll des Jahres 1787 stützen (Josephinische Fassion). Diese Josephinische Fassion ist zwar nicht als Grundlage der heutigen Gemeindegliederung anzusehen, weil die Gemarkungen der Gemeinden zwangsläufig schon seit der Anlage im 11. bzw. 12. Jahrhundert festgelegt und durch Banntaiding oder Burgfriedenspläne fortgeführt wurden, aber durch die Josephinische Fassion, für welche Gemeinden anstatt Herrschaften als territoriale Körper herangezogen worden waren, wurde doch die Bedeutung der Gemeindegemarkung über jene der Herrschaftsgemarkung gestellt. Innerhalb von Herrschaften war dadurch die Notwendigkeit gegeben, 1787 nicht nur die Grenzen gegenüber anderen Herrschaften, sondern auch die Grenzen der Gemeinden innerhalb eines Herrschaftsraumes deutlich zu kennzeichnen. Am Beispiel der Herrschaft Schönau (Triesting) bedeutete dies, daß 1787 auch die Grenzen des Marktes Sollenau und der Dörfer Schönau und Günselsdorf untereinander festzulegen waren.
Bereits anläßlich der Erstellung der Josephinischen Fassion1 im Jahre 1787 wurde eine Grenzbeschreibung von Sollenau erstellt, die aufgrund der geringeren Detaillierung und den Ersatz durch die Grenzbeschreibung 1819 aber unberücksichtigt bleiben soll. Erwähnenswert wäre jedoch, daß die Zeichnungsberechtigten für die Marktgemeinde Sollenau damals mit Rotwachs siegelten. Die Siegeln wiesen durch eine Symbolik die Berufe und zudem die Inititalen der Siegler auf. Es siegelten als Marktrichter Joseph Rupsch (I. R., ein springendes Tier für seine Zunft als Fleischhacker), Johann Georg Straßer (I. G. S, ein Schuh für seine Zunft als Schuster/Sutor), Mathias Seemann (M. S., mit einem Wagenrad für seine Zunft als Wagner), Leopold Berger (L. P., mit einer Handsichel und einer Weintraube für seine Zunft als Hauer), sowie ohne Siegel vermutlich Georg Nell.

1 Eine Besonderheit dieser Fassion war die genaue Einteilung der Feldfluren in „Ortsriede“, wesentlich detaillierter und vermutlich mit höherer Originalität versehen, als die Flureinteilung des Franziszeischen Katasters. Bemerkenswerte Abweichungen finden sich insbesondere am Schauerfeld. Dort wurde die am Rinnsal befindliche Flur zwischen Hölleser Weg und Enzesfelder Weg als Runzen (XV. Ried) bezeichnet, was bis heute Gültigkeit hat. Die daran angrenzende Flur zwischen Hölleser Weg und Enzesfelder Weg, welche heute als Oberes Schauerfeld bezeichnet wird, wird hingegen als „In der Poy“ (XIII. Ried) bezeichnet. Die Bezeichnung „Heidäcker“ kommt in derJosephinischen Fassion 1787 gar nicht vor, was mglw. darauf hindeutet, daß diese erst später aus Teilen der Gemeindeweide umgerissen wurden.
Fraglich ist, ob diese derart festgelegten Gemeindegrenzen, den aus dem 11./12. Jahrhundert stammenden Grenzen entsprachen, oder ob diese zuvor oder bei dieser Gelegenheit eine Veränderung erfuhren:
Änderungen von Gemeindegrenzen, welche zugleich Herrschaftsgrenzen darstellten (bspw. gegenüber der Herrschaft Ebenfurth, der Herrschaft Enzesfeld oder der Stadt Wiener Neustadt) wurden regelmäßig in Änderungen der „Burgfrieden“ zwischen den Herrschaften vereinbart. Solche Vereinbarungen sind nicht bekannt, demzufolge darf daraus geschlossen werden, daß jene Sollenauer Gemeindegrenzen, welche zugleich Herrschaftsgrenzen waren (Grenze gegenüber Haschendorf, Siegersdorf, Wiener Neustadt, Matzendorf, Leobersdorf) älteren Ursprungs sind. Diese Grenzen waren offensichtlich aufgrund der einst höheren Bedeutung der Herrschaftsgrenze auch seit dem 17. Jahrhundert (1643, 1648) mit hochwertigen Grenzsteinen abgesteckt und nur wenige rohe Grenzsteine standen in dem Ensemble.
Die Gemeindegrenzen innerhalb einer Herrschaft hingegen waren ob der Unerheblichkeit für die Herrschaft offensichtlich einst „weicheren“ Charakters. Es ist fraglich, ob nicht durch Herrschaftsgewalt hier Veränderungen der ursprünglichen Gemeindegrenzen vorgenommen worden waren.
Möglich erscheint auch, daß solche Grenzen durch Unkenntnis einstiger Verhältnisse verändert worden waren, bspw. durch langandauernde Verödung und/oder Besiedelung mit neuen Siedlern – wie im Falle von Hölles und Steinabrückl, wo 1525 durch totale Verödung weder Stein noch Rain erfragt und gefunden werden konnte.2
Auch erscheint es fraglich, ob sich nicht durch die regelmäßige Anlage der Triesting-Dörfer ab einschl. Schönau die Grenze Schönaus nicht ursprünglich in gerader Richtung rund 200 Meter östlich, parallel zum späteren Kanal von der Triesting Richtung Venediger Straße (heutige B 17) hinzog. Dieser Schluß erschließt sich aus den bemerkenswerten Ausführungen von Herrn Dipl. Ing. Josef Mitterer anläßlich seiner Untersuchung der Dorfanlagen an der Triesting.3

Eine Untersuchung der Grundstücke nach den Besitzverhältnissen von 1820, welche ich westlich dieser Linie angestellt habe, liefert das Ergebnis, das hier mit Ausnahme von Schönauer Überland- Weingartenbesitz am Sollenauer Berg (Satzen) kein Grundbesitz von Schönauer Bürgern anzutreffen war und sich dieser Grund – mit Ausnahme von besagten Weingärten – überwiegend im Gemeinde (Allmende)- bzw. Herrschaftsbesitz befand.
Damit ist fraglich, ob die ursprüngliche Grenze zwischen Schönau und Sollenau der ursprünglichen Gemarkungsgrenze entspricht. Die Grenze Sollenaus zu Schönau ist somit jedenfalls weicheren Charakters. Aufgrund der oben beschriebenen Notwendigkeit, die Gemeindegrenzen 1787 innerhalb einer Herrschaft (rasch) zu kennzeichnen, war diese Grenze demzufolge auch mit weniger und überdies mit alten bzw. rohen Steinen gekennzeichnet.
2 gem. Urbar von Hernstein aus dem Jahre 1525, s. Zahn, von (Josef), Geschichte von Hernstein in NÖ, II/2, 1889, S. 315. 3 Mitterer, Dipl. Ing. Josef: Das Wesen der Königshufe in der mittelalterlichen Landnahme, 2012, S. 12-38.
4 Mitterer, Dipl. Ing. Josef: Das Wesen der Königshufe in der mittelalterlichen Landnahme, 2012, S. 33.
Ungeachtet der obigen Ausführungen kann in heutiger Unkenntnis der Umfänge von wüst gefallenen Dörfern rund um Sollenau (im Westen Wildenbruck bzw. Willenbruch und Pölla, im Osten Wolrates und vielleicht auch Blumau) jedenfalls nicht mehr auf die ursprünglichen Grenzen des 11. bzw. 12. Jahrhunderts geschlossen werden. Mit Sicherheit kann lediglich geschlossen werden, daß die Grenze zu Wiener Neustadt (Piesting-Grenze) und somit zur Steiermark die ursprüngliche mittelalterliche Grenze aus dem 11. bzw. 12. Jahrhundert darstellt.
Jedenfalls war die Grenze des Marktes Sollenau 1819 wie oben angeführt mit zahlreichen Grenzsteinen versehen, wobei jene an den Herrschaftsgrenzen hochwertig mit Buchstaben, welche die Herrschaft symbolisierten, versehen waren. Grenz-Markierungen möglichen älteren Ursprungs (aufgeworfene Marchgruben – welche noch 1787 in der Grenzbeschreibung enthalten waren, Bü(c)hel, Leber, etc. …) waren keine mehr vorhanden. Grenzsteine wurden offensichtlich aber nur für jene Grenzen verwendet, welche nicht schon durch Fluß-, Bach- oder Rinnsale markiert wurden.
Die Sollenauer Grenze mit Wiener Neustadt beispielsweise verlief von einem Marchstein, welcher den Abgang der Grenze von der Piesting bei Matzendorf markierte, entlang des (nördlichen) Altarms der Piesting und dann im bestehenden Gerinne der Piesting bis zu einem Rinnsal, welches von der Piesting-Brücke östlich abging, um sich später wieder mit dem Feilbach zu vereinen; dies exakt bis zu einem Punkt, an welchem ein „Steinernes Creutz“ stand und zugleich ein Wiener Neustädter Grenzstein mit dem Wiener Neustädter Wappen und Nr. 84 befindlich war. Der dazugehörende Grenzstein Nr. 83, die Wiener Neustädter Grenze markierend, befand sich rund 4,6 Kilometer Luftlinie entfernt an der Piesting südlich von Steinabrückl. Die Piesting zwischen Grenzstein Nr. 83 (Steinabrückl) und Grenzstein Nr. 84 (Sollenau) markierte somit die alte mittelalterliche Grenze zwischen Österreich und Steiermark.
Die Grenze mit Leobersdorf beispielweise verlief vom Hölleser Weg beginnend, wo ein Grenzstein stand, das Rinnsal bzw. den Runzen herab bis zur Querung des „Schauerfeldwegs“, welcher heute nur mehr nördlich des Rinnsals besteht. Erst hier, am Brenner, standen wieder Grenzsteine.
Daraus kann geschlossen werden, daß nur beim Anfang bzw. Abgang von Grenzverläufen an Gewässern (bzw. Gräben) Grenzsteine zur Markierung verwendet worden sind. Auch nicht beim Übergang wesentlicher Fahrwege über diese Grenz-Wasserwege (bpsw. Piesting-Brücke der Venediger Strasse oder Brücklein des Enzesfelder Wegs über den Runzen) waren Grenzsteine gesetzt. Überdies soll festgehalten werden, daß die Mitte der Gewässer (Gräben) durchwegs den Grenzverlauf markierten.
Im Ensemble der Sollenauer Grenzmarkierung befinden sich jedenfalls neben den Grenzsteinen und den oben angeführten Gewässern weitere alte und trockene (Wasser-)Gräben, die Sollenauer Piesting-Brücke, das oben angeführte „Steinerne Creutz“, 2 Wiener Neustädter Grenz- und Wappensteine mit Nr. 84 u. 85, 3 weitere „March-Creutze“ entlang der Grenze zu Matzendorf, mehrere Steinriegel, insbesondere jene, die sich aus der Kultivierung von Weingärten ergeben, 1 Planke (Umzäunung), 2 Gattern (Satzgatter, Brennergatter), 1 gewöhnlicher Stein, sowie 2 Marchbäume (1 Ruste = Ulme, 1 Birnbaum).
Eine besondere Dichte an Grenzsteinen bestand nördlich des Oberen Rabenwalds, an der Grenze der 1819 schon aufgegebenen (umgerissenen) Leobersdorfer Weingärten zu den Sollenauer Weingärten (Heugassel).
Die Fläche, welche durch die Grenzbeschreibung 1819 umfasst wurde, war demzufolge auch jene Fläche, welche erstmals vermessen, der Marktgemeinde Sollenau zugerechnet wurde. Die ursprüngliche Gemeindefläche von Sollenau (vor Anschluß Petrifeld und Haschendorfer Zipf) – siehe Ausweis über die Benützungsart des Bodens für die Gemeinde Sollenau – war somit 1.589 Joch und 344 Quadratklafter. Bei meiner Überprüfung dieser Zahl stieß ich bei 6 Seiten der Grundstücksverzeichnisse auf Seitensummenfehlern, dh die richtige Summe sollte daher 1.589 Joch und 445,7 Quadratklafter lauten5.
Nach Umrechnung in heutige Maßeinheiten betrug somit der ursprüngliche Umfang Sollenaus (vor Anschluß Petrifeld und Haschendorfer Zipf, unberührt von oa. 6 Summenfehlern) rund 9,145 Quadratkilometer.

Von besonderem Interesse ist dieser Ausweis über die Benützungsart des Bodens aus dem Jahre 1821 insbesondere vor dem Hintergrund des sich verändernden Dorfbildes. Bei der Vermessung im Jahre 1820 waren somit von der Gemeindefläche noch 18 % mit Wiesen, 17 % mit Hutweiden und 1 % mit Krautgärten versehen, was insgesamt 36 % der gesamten Fläche ergab6, von denen heute nur einige Wiesen existieren. Der Wegfall veränderte nicht nur das Dorfbild, sondern naturgemäß auch die Tier- und Pflanzenwelt, und damit verbunden auch die Jagd.
Nachfolgend angeführt soll nun die Grenzbeschreibung Sollenaus im Detail wiedergegeben sein. Die Grenzbeschreibung soll dabei strukturiert in Etappen mit jeweils 2 Landkarten (Kataster 1820 und aktuellem Luftbild) illustriert und erläutert dargestellt werden:
5 Bauparzellen Nr. 41-60: streiche 4 Joch 1.460,7, setze 4 Joch 1.470,7; Grst. 21-40: streiche 28 Joch 1.271,7, setze 28 Joch 1.271,0; Grst. 241-260: streiche 98 Joch 1.068,5, setze 98 Joch 1.062,5, Grst. 501-520: streiche 7 Joch 702,3, setze 7 Joch 701,4; Grst. 541-560: streiche 4 Joch 1.582,4, setze 4 Joch 1.581,7; Grst. 681-700: streiche 5 Joch 959,8, setze 5 Joch 1.059,8.
6 Diese Prozentzahl (35-40 %) dürfte sich auch auf Grundsätze der Kolonisation stützen; s. Mitterer, Dipl. Ing. Josef: Das Wesen der Königshufe in der mittelalterlichen Landnahme, 2012
Gränzbeschreibung
Schönau, am 28. April 1819
Die Gemeinde Sollenau gränzt mit den Freyheiten von Ebenfurth7, Obereggendorf, Neustadt, Matzendorf, Leobersdorf und Schönau.
Die Gränze mit Ebenfurth fängt [1] bei einem großen 4-eckigen Gränzstein an, wo die 3 Freyheiten Schönau, Ebenfurth und Sollenau zusammenstossen. Von diesem Stein wendet sich die Gränze südwestlich gegen den Kanal dergestalt, daß die Sollenauer Felder rechts und die Ebenfurther Heide links bleiben. Diese Gränze wird durch große mit der Jahreszahl 1648, dann auf der Sollenauer Seite mit einem S und auf der Ebenfurther mit einem E bezeichnete Gränzsteinen deutlich angegeben.
[3] In einer Entfernung von ohngefähr 457 Schritts steht am Rain des Franz Auer von Sollenau8 der 2-te Gränzstein, [4] 306 Schritts von diesem am Acker des Anton Schagl9 der 3-te. [7] 752 Schritts weiter, zwischen der Ebenfurther Weide und dem Acker des B. Braun10 der 4-te und endlich [8] 577 Schritts von diesem steht am Kanal der 5-te Gränzstein.
7 wurde später durch Haschendorf und Siegersdorf (Herrschaft Ebenfurth) ersetzt
8 43-Hektar-Gemeindeacker, Grst. Nr. 134, Böhler-Kino
9 43-Hektar-Gemeindeacker, Grst. Nr. 134, Böhler 104, vis-a-vis Station Böhle
10 Grst. Nr. 106, Böhler-Konsum
Definitive Gränz-Beschreibung
Neunkirchen, am 2. April 1821
Die Gemeinde Sollenau unter der Oberherrschaft Schönau wird ostwestlich durch die Gemeinde Ebenfurth11, südlich durch Ober-Eggendorf und Wiener-Neustadt, südwestlich durch die Gemeinde Matzendorf, westlich durch Leobersdorf und endlich nördlich durch Schönau begränzt.
Die Grenze mit Ebenfurth beginnt [1] mit einem grossen 4eckichten Gränzsteine, wo die drei Freyheiten Schönau, Ebenfurth und Sollenau zusammentreffen. Von diesem Punkte wendet sich die Begränzung ostsüdlich in gerade Richtung abwärts gegen [2] einen zweiten Gränzstein ohne alle Mark, 6 Klafter von ersterem entfernt12, macht hier einen stumpfen Winkel und läuft sonach immer in gerader Linie an dem Felde der Gemeinde Sollenau zugehörig13 gegen den Kanal zu, lässt die Ebenfurther Haide links, bildet einen eingehenden Winkl und geht am nehmlichen Felde 220 Klaft[er] lang zu dem dritten Gränzstein, [3, 4] welche letztere zwey sehr deutlich auf der Sollenauer Seite mit dem Buchstaben S, auf der Ebenfurther Seite mit dem Buchstaben E und der Jahreszahl 1648 bezeichnet sind, von diesem Gränzsteine läuft immer noch am Gemeinde Felde14 [die] Gränze in gerader Richtung 145 Klaft[er] fort, macht hier einen kleinen ausspringenden Winkl und zieht sich immer in derselben Richtung bis [5] an einen Feldweg15 und [6] an die Bäume des Leitner Mathias aus Sollenau16 und erreicht endlich [7] bei dem Acker des Baron Braun17 den vierten Gränzstein mit gleichen Buchstaben und Jahreszahl versehen. [8] In der Entfernung von 353 Klaftern steht ohnweit des Kanals der 5. Stein, …
11 wurde später durch Haschendorf und Siegersdorf (Herrschaft Ebenfurth) ersetzt
12 neu gesetzter Grenzstein als Grenzpunkt zwischen Haschendorf, Siegersdorf und Sollenau
13 43-Hektar-Gemeindeacker, Grst. Nr. 134
14 43-Hektar-Gemeindeacker, Grst. Nr. 134
15 ehem. Feldweg, Grst. Nr. 121, ging beim östlichen Ende der Lebenshilfe am Neu-Wiesmahd-Weg in südöstlicher Richtung bis zur heutigen Blumauer Str.
16 Grst. Nr. 120, westlich des ehem. Feldwegs an der Grenze
17 Grst. Nr. 106, Böhler 205


Gränzbeschreibung
Schönau, am 28. April 1819
Von hier durchschreitet die Gränzlinie den Kanal und geht in gerader Richtung beyläufig [10] 750 Schritts zum 6-ten Stein18. Von diesem [11] ohngefähr 900 Schritts weiter [13] nahe am Pottendorfer Weg19, befinden sich 2 Gränzsteine, von denen der eine mit einem Wappen und No. 85, diesen einige Schritts gegenüber der andere Stein mit 1648 und einem S auf der gegen Ebenfurth zugelehnten Seite mit einem E gezeichnet ist20. Von diesen 2 Steinen wendet sich die Gränze zu [14] einem Steinern Creutz, bey welchem ein Stein mit No. 84 und dem Neustädter Wappen bezeichnet steht21. Von diesem Stein Nr. 84 geht die Gränze abermahls etwas rechts westlich zur Sollenauer Brücke und [15] diese Runze Gränzlinie22 von dem Steinernen Creutz bis zur Brücke scheidet die Sollenauer Freyheit von der Obereggendorfer Herrschafts-Heide, dermahlen Herr Petri in Theresienfeld gehörig.
18 zwischen Tennisclub Sollenau (TCS) und Umfahrung, jedoch auf gegenüberliegender Seite der Blumauer Str.
19 = Haschendorfer und Siegersdorfer Weg, Weg nach Haschendorf, Siegersdorf, sowie Ebenfurth über das Groß- Mittel (Haschendorf Grst. Nr. 595)
20 Blumauer Str. 20
21 an der Piesting bei jenem Wohnhaus der Eduard Weikhart- Wohnhausanlage, welches dem Piestingarm nächstens benachbart steht
22 heute südlichster Piesting-Arm, südlich des Feilbach, in diesen später wieder einmündend. Der heutige Weg südlich davon war bereits Wiener Neustädter Grund.
Definitive Grenz-Beschreibung
Neunkirchen, am 2. April 1821
… hier aber durchschneidet die Gränze den Kanal, trifft [9] jenseits 29. Klafter auf den 6: Gränzstein und geht in ganz gerader Linie bis zum [10] 7. Steine in der Entfernung von 319 Klaftern23. In derselben Richtung zieht sich die Grenze [11] 432 Klafter an der [12] Gemeindeweide von Sollenau24 bis zu zwei nahe aneinander stehenden Gränzsteinen25, von denen einer mit einem Wappen und Nr. 85, diesem einige Schritte gegenüber, der andere mit 164626 und gegen Sollenau mit einem S gegen die Ebenfurther Seite aber mit einem E gezeichnet sind. Hier wendet sich die Gränze in einem beynahe vollkommen rechten Winkl bis [14] an das südwestliche Eck der schon besagten [12] Gemeinde-Weide, allwo die Gränze mit Ober-Eggendorf, [16] an dem Grunde des Baron Braun27 beginnt mit zwei eingehenden und einem ausspringenden Winkl, an der südlichen Seite dieser Besitzung bei dem letzten Landjoche, der Kalten-Gang- Brücke beginnt und aufhört und die Neustädter Gränze im halben Flußbette des Kalten Gangs den Anfang nimmt.
23 zwischen Tennisclub Sollenau (TCS) und Umfahrung, jedoch auf gegenüberliegender Seite der Blumauer Str.
24 17 Hektar-Gemeindeweide (Grst. Nr. 14), welche sich östlich des Neu-Wiesmahd Wegs vom Kanal bis zur heutigen Feldgasse erstreckte. Das südwestliche Eck beim Steinernen Kreuz war eine 2-Hektar-Gemeindeweide (Grst. Nr. 8).
25 Blumauer Str. 20
26 richtigerweise 1648 anstatt 1646
27 Grundstücke 1 (Kleiner Werth), 2 (Großer Werth), 3 (Feilbach), 4, 5 (9 Hektar-Acker) und 9


Gränzbeschreibung
Schönau, am 28. April 1819
Bey der Brücke [17] geht sodann die Sollenauer Freyheit rechts [18] an den Kalten Kang, welcher die Neustädter von der Sollenauer Freyheit scheidet ohngefähr 400 Schritts aufwärts und wendet sich dann [19] in den alten Graben, wo angeblich ehedem der Kalte Gang verlaufen ist längst seinen Krümungen ohngefähr 1200 Schritts bis zu [20] einem ungezeichneten Freyheitsstein28, bei welchem Sollenau mit Matzendorf zu gränzen anfängt.
28 Der Grenzstein befand sich demzufolge lt. Grenzbeschreibung 1819 bei der Wehr, dort, wo auch heute noch vom später errichteten Piesting-Hochwassergraben, diese Wehr den Zufluß zum herrschaftlichen Teichzubringer regelt.
Definitive Gränz-Beschreibung
Neunkirchen, am 2. April 1821
Die Sollenauer Freyheit geht nun rechts [18] im halben Flussbette des Kalten Gangs fort ungefähr 217 Klafter in verschiedenen ein- und ausspringenden Winkeln, hier aber verlässt sie diese Richtung und zieht sich längs den Krümmungen [19] des alten Grabens, wo angeblich ehedem der Kalte Gang gelaufen ist, in verschiedenen Krümmungen bis zu [20] einem ungezeichneten Gränzsteine29, bei welchem die Gemeinde Sollenau mit Matzendorf zu gränzen anfängt.
29 Der Grenzstein befand sich demzufolge auch lt. Def. Grenzbeschr.1821 bei der Wehr, dort, wo auch heute noch vom später errichteten Piesting-Hochwassergraben, diese Wehr den Zufluß zum herrschaftlichen Teichzubringer regelt.


Gränzbeschreibung
Schönau, am 28. April 1819
Die Gränze mit Matzendorf fängt [20] bey dem erwähnten Freyheits-Stein an und geht [21] in einem trockenen seichten Graben30 zwischen den Sollenauer und Matzendorfer Wiesen rechts etwas nördlich aufwärts zum Anfang der [22] Hutweide von Matzendorf31, zwischen derselben und den [23] Wiesenacker des Joseph Gamp von Sollenau32 zu [24] einen alten schmalen Gränzstein, oben mit einem Creutz gezeichnet. Von da wendet sich die Gränze östlich rechts beyläufig [25] 25 Schritts an diesem Acker und [26] einem Feldweg zu einem March-Creutz [27] am Acker des Leopold Kaindl33, von diesem wendet sich die Gränze links nördlich unter einen spitzigen Winkel zwischen der Matzendorfer Heide und dem Acker des Leopold Kaindl34 zu [28] einem am anderen Ende dieses Ackers stehenden Gränzstein, welcher schon stark abgeschlagen und nur noch wenig sichtbar ist. Von hier geht die Gränze unter einen rechten Winkel nordöstlich den sogenannten [29] Einrößler-Weg35 schief hinab durchschneidend rechts zu [30] einem Steinriegel36, am oberen Ende des [31] Acker des Joh. Kittinger37 von Sollenau, von [30] diesem Steinriegel38 wendet sich die Gränze abermals beynahe unter einen rechten Winkel [29] zwischen dem Sollenauer und Matzendorfer Feldweg, nämlich zu [32] einem Gränzstein, der vom vorigen beyläufig 201 Schritts entfernt ist und auf einen Rain steht, welcher senkrecht auf [33] das Feld des Joh. Greiner von Matzendorf trift.39
30 zwischen KG Sollenau, Grst. 904 (Wiese J. Gamp) und KG Matzendorf, Grst. 645 (Überlandwiese eines Wiener Neustädter Bürgers)
31 KG Matzendorf, Grst. Nr. 644
32 Grst. Nr. 903 (Acker) und 904 (Wiese) 33 Grst. Nr. 902
34 Grst. Nr. 902
35 Grst. Nr. 801
36 Grst. Nr. 880 1/2
37 Grst. Nr. 880
38 Grst. Nr. 880 1/2
39 KG Matzendorf, Grst. Nr. 602 u. 603
Definitive Gränz-Beschreibung
Neunkirchen, am 2. April 1821
Die Gränze mit Matzendorf fängt [20] bei erwähntem Stein an und geht [21] längs eines trockenen seichten Grabens40 in einem spitzigen Winkl nordwärts 12 Klafter, läuft an der südwestlichen Begrenzung [27] des Ackers vom Kaindel Leopold aus Sollenau41 fort, bricht sich da in einem spitzigen und aufspringenden Winkl, durchschneidet den Weg und die Gemeindeweide in westnördlicher Richtung, bildet hier nach zurückgelegten 33 Klaftern einen stumpfen Winkl und zieht sich in südwestlicher Richtung bis zum einem Gränzsteine, der schon stark abgeschlagen ist, ferner läuft die Gränze in schiefer südwestlicher Richtung 98 Klafter lang an verschiedenen südlichen Ackerbegrenzungen bis an das südwestliche Eck [34] des Ackers von Reichenbacher Joseph, Bauer zu Sollenau42, allwo ein Gränzstein ohne Mark in die Erde gesenkt ist.
40 Grst. Nr. 799
41 Grst. Nr. 902
42 Grst. Nr. 870
Gränzbeschreibung
Schönau, am 28. April 1819
Von diesem Stein geht die Gränze rechts östlich zwischen [33] dem Felde des Joh. Greiner von Matzendorf43 und [34] dem Leopold Reichenbacher von Sollenau44 bis zu [35] einem [36] am Matzendorfer Weg45 befindlichen in der Erde gesenkten March- Creutz, durchschneidet nach einer sehr schiefen Richtung diesen Weg, wo [37] in der Entfernung von 60 Schritts am Anfang des Rains, welcher [38] das Feld des Kasper Lang von Sollenau46 von [39] dem Acker des Joh. Greiner von Matzendorf47 scheidet, ebenfals ein March-Creutz in die Erde gehackt ist. Von hier wendet sich die Gränze links west- nördlich zu [40] einem ohngefähr 180 Schritts entfernten und mit einem Creutz bezeichneten Gränz-Stein, bey welchem zugleich dieser Gränzstein auf [41] einem Feldweg48 abstoßt und sich die Gränze von hier in der Mitte dieses Feldweges links ganz westlich beynahe 1110 Schritts weiter bis zu [43] dem sogenannten Runzengraben aufwärts wendet, wo nun dieser Feldweg auf diesen erwähnten Graben stößt befinden sich [44] 2 rohe Gränzsteine. Von hier macht dieser Wassergraben die Gränze. Die Freyheit mit Matzendorf endet sich hier und es fängt jene mit dem Markt Leobersdorf an.
43 KG Matzendorf, Grst. Nr. 602 u. 603
44 Grst. Nr. 870
45 Grst. Nr. 869, KG Matzendorf, Grst. Nr. 1350
46 Grst. Nr. 868
47 KG Matzendorf, Grst. Nr. 588
48 = Hölleser Weg, Sollenauer Hälfte: Grst. Nr. 867, Matzendorfer Hälfte: KG Matzendorf, Grst. Nr. 1349
Definitive Gränz-Beschreibung
Neunkirchen, am 2. April 1821
Hier bildet die Gränze einen ausspringenden rechten Winkl und läuft an der westlichen Begränzung dieses Ackers bis an das [36] nordwestliche Eck der Gemeinde Hutweide von Sollenau49, macht hier bey einem eingehenden Winkl eine neue westliche Begrenzung [38] längs der Besitzung der Lang Theresia50 und bricht sich [42] am südwestlichen Eck des Ackers von Spitzer Joseph aus Sollenau51 in einem eingehenden rechten Winkl, wo zwei Feldwege zusammenstoßen.
An diesem Punkt beende ich die Heranziehung der Definitiven Gränz- Beschreibung (1821), da diese, wie in vielen Fällen bekannt, der ursprünglichen Gränzbeschreibung (1819) nachsteht. Während die Definitive Gränzbeschreibung eigentlich gedacht war, nach Fertigstellung des Katasters das Dorfgebiet nochmals genau (Entfernungen in Klaftern und Beschreibung der Winkeln) zu beschreiben, war diese Zusammenfassung offensichtlich beim Vermessungs-Personal wenig beliebt. Während die Def. Gränzbeschr. (1821) gegenüber Siegersdorf und Haschendorf geeignet ist, eine verbesserte Darstellung zu erreichen, war jene gegenüber Neustadt mit der Gränzbeschreibung (1819) schon nur mehr gleichwertig. Die Def. Gränz-Beschreibung gegenüber Matzendorf ist hingegen schon mangelhaft, die Angabe von Klafter-Angaben endet hier und die Def. Gränz-Beschreibung (1821) ist ab diesem Punkt kein taugliches Instrument (Mangelhaftigkeit, Fehlern in der Ried/Weg-Benennung) und gibt teilweise nur (fehlerbehaftete) Auszüge aus der zugrundeliegenden Gränzbeschreibung, welche ihr an Originalität überlegen ist.
49 = Matzendorfer Weg (als GW parzelliert)
50 Grst. Nr. 868
51 Langer Poy-Acker, Grst. Nr. 815


Gränzbeschreibung
Schönau, am 28. April 1819
Die Gränze zwischen Leobersdorf und Sollenau geht [44] von diesen 2 Steinen angefangen in der Mitte [43] dieses Wassergrabens52 gegen 500 Schritts rechts gegen Norden, wendet sich sodann abermahls rechts gerade gegen Osten in diesem Graben bis zu dem Punkt, wo derselbe bis zu [45] dem Schauerfeldweg53 durchschnitten wird. Von dem Durchschnittspunkte verläßt die Gränze den Wassergraben und wendet sich links gegen Norden, in der Mitte dieses Weges [46] zu den nur 150 Schritts entfernten Eck des [47] Oberen Raabenwaldes54, wo ein Gränzstein mit S und der Jahreszahl 1643 gezeichnet steht. Von hier geht die Gränze längst den Feldsaum westlich unter einem etwas wenig stumpfen Winkel zu [48] einem ohngefähr 550 Schritts entfernten eben so gezeichneten Gränzstein.
52 = Runzengraben
53 Grst. 723, Leobersdorfer Anteil am Weg bis zum Eck am Rabenwald: Teil des Grst. 2206
54 Grst. Nr. 724, Eigentümer: H. Schönau, 22 Hektar Laubwald, hochstämmig schlagbar
Anmerkung Nr. 1: Hier dürfte bei der Sollenauer Gränzbeschreibung ein Grenzstein in Vergessenheit geraten sein. Aus der Grenzbeschreibung der Gemeinde Leobersdorf , Seite 3, sind [49] zwei Grenzsteine mit den Kennzeichen „HE“ und „S“ verzeichnet, welche sich geradewegs an der Kreuzung vom [43] Runzengraben mit [45] dem Schauerfeldweg befunden haben müssen.



Gränzbeschreibung
Schönau, am 28. April 1819
Von [48] diesen weiter längst dem Walde zu [49] zweyen am andern Eck [47] dieses Raabenwaldes55 stehenden Gränzsteinen, von denen der eine mit H. E. und der andere mit S 1643 gezeichnet ist. Von diesen 2 Gränzsteinen wendet sich die Gränze rechts nördlich aufwärts unter einen beynahe rechten Winkel zwischen den Leobersdorfer Feldern56 und den hier schon ausgehauenem Wald [50] ohngefähr 200 Schritts weit zu 2 ähnlichen Gränzsteinen. Von diesen geht die Gränze rechts östlich unter einen rechten Winkel [51] an den Weingärtenweg57 zu [52] zwey am Anfang des [53] breiten Steinriegels58 stehenden Gränzsteinen, von denen wieder links nördlich unter einen rechten Winkel [54] 140 Schritts weit zu 2 Gränzsteinen, und von diesen [55] 100 Schritts weiter in der nämlichen Linie zu 2 schon abgebrochenen Gränzsteinen. Von diesen wendet sich die Gränze rechts östlich auf einen breiten Rain, [56] in der Entfernung von 30 Schritts wieder zu 2 Gränzsteinen. Von diesen geht die Gränze links nördlich untern einen rechten Winkel zwischen den [57] Acker des Wegscheider von Leobersdorf, in der Leobersdorf Freyheit59 und [58] dem Überländ Acker eben dieses Wegscheiders in der Sollenauer Freyheit60 [59] 160 Schritts weit wieder zu 2 Gränzsteinen. Von da geht die Gränze gegen Osten abermals 90 Grad zwischen [57, 58] 2 des benannten Wegscheiders gehörigen Acker [60] 24 Schritt weit zu 2 Gränzsteinen, hier wendet sich die Gränze unter 90 Grad nördlich auf einen Gränzrain [61] 80 Schritts abwärts zu 2 Gränzsteinen, bey diesen wendet sich sodann die Gränze rechts gegen Osten unter 90 Grad auf einen Gränzrain 40 Schritts weit, wo dieser Rain einen rechten Winkel macht und sich links nördlich 30 Schritts abwärts wendet und sich sodann wieder unter einen rechten Winkel östlich 100 Schritts weit zu einem Eck drehet, hier geht die Gränze auf diesem erwähnten Gränzrain unter einen rechten Winkel ganz südlich und macht nach 60 Schritten wieder ein Eck, wo sich sodann die Gränze wieder links östlich einer unmerklichen Krümung ohngefähr [62] 120 Schritts weit zu 2 Gränzsteinen wendet.
55 Grst. Nr. 724, Eigentümer: H. Schönau, 22 Hektar Laubwald, hochstämmig schlagbar
56 KG Leobersdorf, Grst. 853, Joseph Bauer, Leobersdorf Nr. 23
57 KG Leobersdorf Weg. Nr. 2204, KG Sollenau Weg Nr. 427 (Weg nördlich Brenner und Ob. Rabenwald)
58 Der „breite Steinriegel“ muß demnach aus zwei gegenüberliegenden Grundstücken von Leobersdorf (Grst. Nr. 857, Hutweide, H. Enzesfeld u. Gem. Leobersdorf) und Sollenau (Grst. Nr. 677, Steinriegel, Gem. Sollenau) gebildet worden sein.
59 KG Leobersdorf, Grst. 910, Thomas Wegscheider, Leobersdorf Nr. 48
60 KG Sollenau, Grst. 676, Thomas Wegscheider, Leobersdorf Nr. 48




Tab. 1: Liste der 59 durch die Lehmgrube in Sollenau vernichteten Weingärten, Weingartenacker und Steinriegel
Enzesfeld
im Heugassel (rd. 12 Hektar), Grundstücke 632-690/1, mit ihren Besitzern 1820
Gränzbeschreibung
Schönau, am 28. April 1819
Hier [62] dreht sich die Gränze links gegen Norden, in [63] der Mitte eines wenig befahrenen Wanderwegs61 nördlich [64] 180 Schritts zu 2 Gränzsteinen. Von hier wendet sich die Gränze oben auf [65] einem Steinriegel62, so, daß der ganze [65] Steinriegel63 und der [66] unter demselben laufende Leobersdorfer Weg64 ganz in der Leobersdorfer Freyheit bleiben ostsüdlich rechts unter einem spitzigen Winkel [67] 560 Schritts aufwärts, zu einem neu zu setzenden Gränzstein, [68] am Weingarten des Hohensteiner von Ginselsdorf65 [69] gegenüber zu einem Rusten Marchbaum66, wo die Leobersdorfer, Sollenauer und Schönauer Freyheiten zusammentreffen und bey welchem die Gränze mit Schönau anfängt.
61 Sollenauer Gemeindeweide Nr. 643, Eigentümer: Gem. Sollenau
62 KG Sollenau, Grst. 534, Eigentümer Gem. Sollenau
63 KG Sollenau, Grst. 534, Eigentümer Gem. Sollenau
64 KG Leobersdorf, Weg Nr. 2208. Dieser Grenzweg war nicht, wie üblich, geteilt, sondern verlief gänzlich in der Leobersdorfer Freiheit.
65 KG Sollenau, Grst. Nr. 540, Eigentümer: Joseph Hohensteiner, Günselsdorf Nr. 5
66 = Ulme, als Grenzbaum verwendet


Gränzbeschreibung
Schönau, am 28. April 1819
Hier [69] wird mit Einvernehmen der drey Freyheiten ein Gränzstein [67] gesetzt. Die Gränze geht von hier östlich auf den Rain zwischen den Gestrüpp und [70] den Weingärten die Heugassel genannt, wo [71] ehemahls längst diesem Rain eine Planke gestanden ist an den Dornauer Weingärten vorbey zu [72] dem Satzgattern, der jedoch jetzt nicht mehr steht.

Gränzbeschreibung
Schönau, am 28. April 1819
Bey diesem Punkt an den [72] ehemahlige Satzgattern gestanden ist, wendet sich die Gränze [73] an dem Satzweg dergestalt aufwärts, daß die Hälfe desselben zu Schönau67, die andere Hälfte zu Sollenau68 gehört bis zu einem alten Marchrainbirnbaum und von diesen wieder auf [74] den so genannten Brennerweg ohngefähr 477 Schritt weit zu [75] den ehemahls gestandenen Brennergattern.
Anmerkung Nr. 3: Hier erscheint nicht hinreichend beschrieben, wo sich exakt das Brennergatter befunden hat. Verwendet man den nächsten Grenzstein am Weg auf der Langen Lacken beim Zusammenfluß mit dem Matzendorfer Wassergraben und subtrahiert von hier die beschriebenen 513 Schritte, so kommt man an einem Geländepunkt, wo die Weingärten am Brenner nördlich am Weingartenfahrweg anstossen (Schnittpunkt Grst. 433 mit Weingartenfahrweg), dort wo im Urkataster (1820) und auch heute noch die Weinbauflur beginnt. Dieser Geländepunkt kann insofern auch bestätigt werden, da von hier rückwärts die genannten 477 Schritt den Schnittpunkt mit dem Brennerweg ergeben.
Hilfreich ist jedenfalls hier die Verwendung der Schönauer Grenzbeschreibung von 1787, welche offensichtlich der Grenzbeschreibung 1819 zugrundeliegt und welche die genaue Abfolge Satzweg, bis an den Prenner Weg, von da zu den Prenner Gattern etc. beschreibt.
„… nach dem sogenannten Satzweg, bis an den Prenner Weg, und von da zu den Prenner Gattern links,… weiter nach dem Weingartenfahrweg bis zu einem Stein …“
Abb. 5: Wörtliche Wiedergabe der Schönauer Grenzbeschreibung, 16.04.178769
Planken am Heugassl, Satzgatter und Brennergatter waren nach der Schönauer Grenzbeschreibung 1787 noch aufrecht. Der Abbruch erfolgte somit zwischen 1787 und 1819. Die Planken und Gatter dürften vermutlich insbesondere gegen Schäden durch Viehtrieb errichtet worden sein, da hier die Hutweiden östlich an die westlich davon gelegenen Weingärten anstossen.
67 KG Schönau, Weg Grst. Nr. 1110
68 KG Sollenau, Weg Grst. Nr. 427 u. 514
69 Quelle: Schönauer Grenzbeschreibung, 16.04.1787, Heimatmuseum Schönau. Für die Überlassung bin ich Herrn A. Plank jun. sehr zu Dank verpflichtet.

gelb hinterlegt: Sollenauer Weingartenbesitz am Schönauer Satzen im Jahr 1820

Gränzbeschreibung
Schönau, am 28. April 1819
Von [75] hier geht die Gränze beyläufig [76] 513 Schritts längst dem Langen Lackenweg zu einem Marchstein ohne Zeichen, ohnweit des [77] kleinen Wassergrabens70 der von Matzendorf herabkommt. Von diesem Gränzstein wendet sich die Gränze links zwischen [78, 79] den Herrschaftl. Ackern71 [80] längst einer Furche bis zu einer Wiese die Lange Lacke72 genannt, von da zu dem Schleiferdamm und längst einem breiten Gränzrain an [79] dem erwähnten Schleiferacker73 bis zum Weg74, [81] wo ein alter abgebrochener Stein steht, die Entfernung von dem vorigen Stein beträgt ohngefähr 700 Schritts. Von diesem Gränzstein bis zum Eck des [82] Schafler Hofes75 sind es 84 Schritt.
70 Wassergraben, Rinnsal, Grst. 422
71 KG Schönau, Grst. 566 u. KG Sollenau, Grst. 259
72 Herrschaftliche Wiesen, KG Sollenau, Grst. 248, 249 u. 258
73 KG Schönau, Grst. 566, genannt „Auf der Breiten“ bzw. Herrschaftliche Breite
74 Schönauer Weg, KG Sollenau Grst. 245, KG Schönau Grst. 1107
75 ehem. Herrschaftlicher Schafler-Hof, KG Schönau, Bauparzelle 73 mit Krautgarten-Grst. 561


Gränzbeschreibung
Schönau, am 28. April 1819
Von [81] hier geht die Gränze in [83] den sogenannten Teichgraben [84] 400 Schritt, in einer Krümung abwärts zu einem rohen alten Gränzstein, ohne Zeichen, von diesem wendet sich die Gränze an dem nämlichen Teichgraben gegen den Kanal, durchschneidet denselben und läuft sodann in [85] einem Gränzgraben bis an den [86] Acker des Math. Schweidl76 und den [87] Gemeinde Ackern von Sollenau77. Hier hört [85] der Gränzgraben auf und die Gränze geht auf [88] einem schmalen Gränzrain bis auf die Schönauer Wiesen, dann zwischen diesen und [87] den Gemeinde Äckern von Sollenau zu einem Stein [89] am Ackers des Math. Schweidl78, sodann über den [90] Blumauerweg79 bis zum Eck vom Acker des Stumvoll80, wo [87] die Gemeinde Acker von Sollenau81 aufhören und die Gränzlinie durch die Kirchenwiese zu [91] einem rauhen kleinen Gränzstein geht. Von diesem Stein sind es in gerader Linie noch ohngefähr 141 Schritts an den [92] Kalten Gang.
76 heute nicht mehr existenter Acker, KG Schönau, Grst. 941
77 KG Sollenau, Grst. 152 u. 153 mit Gemeindewiese Grst. 151
78 KG Sollenau, Grst. 152 u. 153 mit Gemeindewiese Grst. 151
79 KG Sollenau, Grst. 175 u. 177, KG Schönau Grst. 1103, KG Günselsdorf Grst. 1395
80 KG Sollenau, Grst. 152 u. 153 mit Gemeindewiese Grst. 151 = Johann Stummvoll, KG Sollenau
81 KG Sollenau, Grst. 152 u. 153 mit Gemeindewiese Grst. 151


Gränzbeschreibung
Schönau, am 28. April 1819
Von hier angefangen macht sodann [92] der Kalte Gang82 in seiner Mitte die Gränze und es läuft dieselbe in dem Bach bis [93] zur Wehr abwärts, sodaß die Breite der Schönauer Freyheit nur einen schmalen Streif von einigen Klaftern bey der Wehr bildet, welcher [94] der „Lange Trieb“ genannt wird. Von [93] der Wasserwehr geht sodann die Gränze längst [95] einem Feldweg hinter [96] dem Blumauer Hof83 bis zu einem [1] großen Gränzstein mit S 1648 und auf der Ebenfurther Seite mit E gezeichnet , bey welchem die Gränzen von Schönau, Sollenau und Ebenfurth zusammenstossen und wo der Anfang der Gränzbegehung gemacht wurde.
Anmerkung Nr. 4: Der [95] Feldweg entlang der Blumau, welcher oa. erwähnt wird, war in der Schönauer Grenzbeschreibung 178784 noch nicht enthalten, sondern wurde in dieser Fassung als Gehege und Graben bezeichnet. Ebenso wurde nach der Schönauer Grenzbeschreibung 178785 die Grenze zur Herrschaft Ebenfurth als Graben bezeichnet. Nachdem auch die Grenze des langen Triebs (Blumau) östlich zu Günselsdorf noch in der Schönauer Grenzbeschreibung 181986 als ein Graben bezeichnet wird, erscheint gesichert, daß der lange Trieb (Blumau) auf allen 3 Seiten (westlich zu Sollenau, gegenüber der Herrschaft Ebenfurth und östlich zu Günselsdorf) mit einem Graben umgeben war.
82 Piesting bzw. Kalter Gang, Sollenauer Ant Grst. 148, Schönauer Ant. Grst. 1136
83 Blumauer Hof, KG Schönau, Bauparzelle 74, Eigentümer: Herrschaft Enzesfeld, Teile des Stalles befanden sich in der KG Günselsdorf, Grst. Nr. 1350, Eigentümer: Herrschaft Enzesfeld, weil die Grenze zwischen Günselsdorf und Schönau quer durch den Stall des Blumauer Hofes ging (s. Gränz-Beschreibung Schönau 1819).
84 Quelle: Schönauer Grenzbeschreibung, 16.04.1787, Heimatmuseum Schönau. Für die Überlassung bin ich Herrn A. Plank jun. sehr zu Dank verpflichtet.
85 Quelle: Schönauer Grenzbeschreibung, 16.04.1787, Heimatmuseum Schönau. Für die Überlassung bin ich Herrn A. Plank jun. sehr zu Dank verpflichtet.
86 Gränz-Beschreibung Schönau, 28. April 1819



